Das Regelwerk für die Erbringung von Transportdienstleistungen auf einem Passagierschiff “Odra Queen”

§1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die untenstehenden Bedeutungen:

  • Bedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Transportdienst auf dem Schiff “Odra Queen”.
  • Vertrag: Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, der die Bedingungen umfasst, abgeschlossen zwischen dem Frachtführer und dem Passagier, die direkt oder über bevollmächtigte Agenten, Vertreter oder Vermittler handeln.
  • Ticket: Dokument, das den Abschluss des Vertrages zwischen dem Frachtführer und dem Passagier bestätigt.
  • Frachtführer:
    • KJT SP. Z O.O.
    • Wichrowe Wzgórza 76/4
    • 72-001 Siadło Dolne
    • NIP: 8513270890
    • REGON: 521305236
  • Passagier: Person, die den Service auf der Grundlage des Vertrages in Anspruch nimmt.
  • Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität: Passagier, der gemäß Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität hat.
  • Gepäck: Gegenstände, die unter der Kontrolle oder im Besitz des Passagiers sind.
  • Notwendige medizinische Ausrüstung: Medizinische und unterstützende Ausrüstung, die für Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität notwendig ist.
  • Assistenzhund: Speziell ausgebildeter, gekennzeichneter und geimpfter Hund, der für Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität notwendig ist und über ein entsprechendes Ausbildungszertifikat und aktuelle Impfungen verfügt.
  • Wertsachen: Wertvolle Gegenstände oder Dokumente wie Zahlungsmittel, Schmuck usw.
  • Transport: Dienstleistung für den Transport von Personen und ihrem Gepäck auf der Grundlage des Vertrages.
  • Dienst: Dienstleistung für den Transport von Personen und ihrem Gepäck, erbracht vom Frachtführer auf dem Schiff auf der Grundlage des Vertrages.
  • Gebühr: Preis für den Transport oder die Dienstleistung.
  • Fahrplan: Liste der Zeiten für den Beginn und das Ende der Dienstleistungen auf den vom Frachtführer bedienten Strecken.
  • Preisliste: Liste der Gebühren und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen in den einzelnen Häfen auf den vom Frachtführer bedienten Strecken.
  • Schiff: Schiff “Odra Queen”, das vom Frachtführer für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt wird.
  • Höhere Gewalt: Externe Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Frachtführers, wie Kriege, Blockaden, Streiks usw.

§2. Allgemeine Bestimmungen

  • Die Bedingungen sind ein integraler Bestandteil der Verträge, die vom Frachtführer während ihrer Gültigkeitsdauer abgeschlossen werden.
  • Für den Vertrag und die Bedingungen gilt das Recht der Republik Polen sowie die internationalen Vorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.
  • Zusammenfassungen der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 sind Anhänge zu den Bedingungen.
  • Alle Streitigkeiten werden vor dem zuständigen ordentlichen Gericht in Szczecin entschieden, sofern nicht anders vereinbart.

§3. Vertrag und Transport

  • Der Frachtführer verpflichtet sich, die Dienstleistung gemäß Vertrag und Bedingungen zu erbringen.
  • Personen, die ein Ticket buchen, müssen den Frachtführer über die Bedürfnisse von Behinderten oder Personen mit eingeschränkter Mobilität informieren.
  • Die Passagiere sind verpflichtet, den Anweisungen der Besatzung und den Schiffsvorschriften zu folgen.
  • Der Frachtführer behält sich das Recht vor, die Beförderung eines Passagiers oder seines Gepäcks zu verweigern, wenn die Bedingungen oder Sicherheitsvorschriften verletzt werden.

§4. Buchungen und Gebühren

  • Buchungen können online, telefonisch oder persönlich im Büro des Frachtführers vorgenommen werden.
  • Die Gebühren für den Transport müssen innerhalb der vom Frachtführer festgelegten Frist bezahlt werden.
  • Wenn eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für den Kauf eines Tickets vor Ort gewünscht wird, muss dies vor der Zahlung mitgeteilt werden.
  • Die Gebühr für ein an Bord gekauftes Ticket kann bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden.
  • Die Gebühr für ein online gekauftes Ticket kann per Kreditkarte, Überweisung oder über das schnelle Zahlungssystem PayU bezahlt werden.
  • Ein online gekauftes Ticket wird automatisch nach Bezahlung an die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse gesendet, spätestens eine Stunde nach Bestätigung der Zahlung.
  • Der Passagier ist verpflichtet, das beim Einsteigen auf das Schiff gekaufte Online-Ticket entweder elektronisch (auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts) oder in ausgedruckter Form vorzuzeigen.

§5. Rückerstattungen und Beschwerden

  • Rückerstattungen der Gebühren sind gemäß den geltenden Bestimmungen des Artikels 27 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über die Verbraucherrechte möglich.
  • Beschwerden sind elektronisch an die Adresse: info@odraqueen.pl zu richten.

§6. Gepäck

  • Passagiere haben das Recht, eine begrenzte Menge an Gepäck ohne zusätzliche Gebühr zu befördern.
  • Handgepäck muss an den dafür vorgesehenen Stellen auf dem Schiff untergebracht werden.
  • Der Frachtführer haftet nicht für wertvolles Gepäck, das nicht vor dem Boarding gemeldet wurde.

§7. Haftung und Beschränkungen

  • Die Haftung des Frachtführers für Schäden, die Passagieren zugefügt werden, ist auf den in den geltenden Vorschriften festgelegten Betrag beschränkt.
  • Der Frachtführer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Handlungen Dritter verursacht werden.

§8. Rechte von Passagieren mit Behinderungen

  • Der Frachtführer verpflichtet sich, einen barrierefreien Zugang für Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten.
  • Passagiere haben das Recht, Unterstützung beim Transport und die Nutzung der notwendigen medizinischen Ausrüstung zu beantragen.

§9. Änderungen im Fahrplan

  • Der Frachtführer behält sich das Recht vor, Änderungen im Fahrplan aufgrund von von ihm unabhängigen Umständen vorzunehmen.
  • Bei Stornierung einer Reise steht den Passagieren eine Rückerstattung der Gebühr oder die Möglichkeit zur Nutzung eines anderen verfügbaren Dienstes zu.

§10. Schlussbestimmungen

  • Die Bedingungen können gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften geändert werden.
  • Für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, gilt das polnische Recht.
  • Diese Bedingungen treten am 1. April 2024 in Kraft und gelten bis zu ihrer Änderung.

Die Regelung ist rechtlich bindend für alle Passagiere, die die Transportdienstleistungen auf dem Schiff “Odra Queen” in Anspruch nehmen.

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